Herzlich Willkommen in unserer Infoecke! Wer schon länger auf der Insel La Palma ist, kennt bestimmt die regelmäßigen Tipps von Allianz La Palma im Correo del Valle. Hier können Sie unsere Tipps in alphabetischer Reihenfolge nachlesen, falls Sie mal eine Ausgabe verpasst haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Tipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Wir bemühen uns, diese Rubrik regelmäßig zu aktualisieren. Sie finden nicht, wonach Sie suchen? Dann zögern Sie nicht und kontkatieren Sie uns unverbindlich am besten gleich hier.
Abwesenheit
Wer länger von La Palma abwesend ist, zum Beispiel weil man in Deutschland noch einen Wohnsitz hat, sollte seine Hausversicherung darauf überprüfen, ob dies in der Police auch so vermerkt ist. Ist das Haus lediglich als normaler Wohnsitz versichert, kann eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen Probleme beim Versicherungsschutz nach sich ziehen. Wer sein Haus als Zweitwohnsitz versichert hat, braucht hier nichts zu befürchten.
Abschleppseil
Ein Abschleppseil brauchen Sie auf La Palma nicht mit dabei zu haben. Es ist in Spanien grundsätzlich verboten, privat einen Pkw abzuschleppen. Bleibt ein Auto fahruntauglich liegen, so müssen Sie einen professionellen Abschleppdienst benachrichtigen. Das Abschleppen auf eigene Faust – auch nur über kurze Distanzen – kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Alkohol am Steuer
Wichtig für deutsche Urlauber und Inselbewohner ist es zu wissen, dass in Spanien andere Promillegrenzen als in Deutschland gelten. In Spanien sind lediglich 0,25 Promille erlaubt – also deutlich weniger! Außerdem sollte man beachten, dass die Bußgelder wiederum meist höher ausfallen. Tröstlich: Wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 20 Tagen bezahlt (oder gleich an Ort und Stelle), kann einen Nachlass um die Hälfte bekommen.
Anbau, Umbau, Ausbau
Wer schon länger ein Haus auf La Palma besitzt und für dieses eine Hausrats- und Gebäudeversicherung besitzt, sollte ruhig mal einen Blick in seine Police werfen. Sind die damals vereinbarten Versicherungssummen noch aktuell? Stellen Sie sich vor, Ihr Haus würde morgen abbrennen – ist die Versicherungssumme dann ausreichend, um das Haus so wie es ist wieder aufzubauen? Vielleicht haben Sie ja angebaut, das Haus umgebaut oder es sind Außenanlagen wie Swimming Pool, Carport oder andere Bauten hinzugekommen? Gerade bei älteren Policen empfiehlt es sich, genauer hinzuschauen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, um nicht im Schadensfall eine böse Überraschung zu erleben. Zwar beinhalten die meisten Verträge eine automatische Steigerung der Versicherungssummen, doch über viele Jahre gesehen halten diese Anpassungen meistens nicht Schritt mit den tatsächlichen Preissteigerungen. Dies gilt umso mehr für jene Hausbesitzer, die ihr Haus verbessert oder erweitert haben.
Übrigens: manchmal muss man selbst gar nichts ändern, sondern die Gemeinde ändert den Straßennamen oder die Hausnummer, das kommt auf La Palma immer mal wieder vor. Auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt davon benachrichtigen.
Arbeiten zu Hause
Wer zu Hause arbeitet und dazu in seinem Wohnhaus eine Werkstatt betreibt, sollte dies seinem Versicherer melden. Gerade bei handwerklichen Tätigkeiten kann es notwendig sein, diese zusätzlich zu versichern, da sonst im Schadensfall Probleme drohen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die Werkstatt für professionelle Arbeiten nutzt. In diesen Fällen wird unter Umständen eine Betriebsversicherung notwendig, um dem erhöhten Risiko Rechnung zu tragen.
Ausnahmeregelung für Autofahrer unter 25 Jahren
Wer sein Fahrzeug an Bekannte oder Verwandte verleiht, sollte unbedingt darauf achten, dass die betreffende Person das 25. Lebensjahr vollendet hat. In nahezu allen spanischen Versicherungsverträgen gilt für den Fahrer oder die Fahrerin ein Mindestalter von 25 Jahren. Wer jünger ist, trotzdem fährt und dann einen Unfall baut, hat keinen Versicherungsschutz. Die Aufhebung dieser Ausnahmeklausel kann bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden, doch führt das meist zu einer starken Anhebung der Versicherungsprämie für das betreffende Fahrzeug. In vielen Fällen lohnt es sich daher, lieber auf einen Mietwagen zurückzugreifen.
Ausnahmeregelungen beim TÜV für bestimmte Pkw
Manche größere Autos wie Berlingo oder Partner werden ab Werk als Nutzfahrzeug zugelassen und nicht als Pkw. Wer sein Fahrzeug jedoch nur privat nutzt, kann die Umschreibung beantragen. Dies ist empfehlenswert, da sonst die turnusmäßige TÜV-Untersuchung häufiger fällig wird. Während beispielsweise ein 10 Jahre alter Berlingo mit Pkw-Zulassung jährlich zum TÜV muss, ist für Nutzfahrzeuge eine halbjährliche Prüfung notwendig.
Baustellenversicherung für Neubauten
Wer sich den Traum von einem neuen Eigenheim auf La Palma erfüllen möchte und gleichzeitig den Mut zum Neubau hat, darf bei der richtigen Versicherung nicht am falschen Ende sparen.
Stellen Sie sich vor, der Rohbau ist fast fertig und plötzlich reißt Ihnen der Sturm eine Mauer ein oder ein Wassereinbruch schädigt die bereits vorhandenen Gebäudeteile. Für solche Fälle gibt es eine extra Versicherung, welche den Rohbau gegen Brand, Einsturz, Naturphänomene usw. absichert: die Baustellenversicherung.
Anders als bei fertigen Wohnhäusern können mit einer Baustellenversicherung auch unvollständige oder frei zugängliche Gebäude versichert werden – wenn beispielsweise noch keine Fenster oder Türen eingebaut sind. Versicherbar sind dabei grundsätzlich der Rohbau sowie optional auch Maschinen oder persönliche Gegenstände.
Gut zu wissen: Die Baustellenversicherung kann sowohl vom künftigen Eigentümer, als auch von der ausführenden Baufirma abgeschlossen werden. Die Police gilt in der Regel ein halbes Jahr und kann, bei verzögerter Fertigstellung, jederzeit formlos auch tageweise verlängert werden.
Einbruch: Was tun?
Ein Einbruch ist stets eine sehr unangenehme Erfahrung für die Betroffenen. Dass jemand in den persönlichen Lebensbereich eingedrungen ist und womöglich etwas gestohlen hat, ist meist nur schwer zu akzeptieren. Umso wichtiger ist es, sich danach angemessen zu verhalten, um den Schaden möglichst reibungslos von der Versicherung erstattet zu bekommen. Dabei helfen folgende Maßnahmen:
1. Rufen Sie die Polizei! Ein Einbruch ist keine Lappalie, auch wenn nur geringe Schäden vorliegen. Sie müssen eine Anzeige machen, wenn der Schaden von einer Versicherung übernommen werden soll.
2. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Was ist kaputt gegangen? Was wurde gestohlen? Machen Sie am besten Fotos von allen relevanten Dingen, die zur Beurteilung der Schäden und des Tathergangs nützlich sein können.
3. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft. Senden Sie mit einer kurzen Beschreibung (Was ist wann und wo passiert?) auch die Fotos und die Anzeige gleich mit an Ihre Versicherungsagentur.
4. Wenn Sie einen Lieblingshandwerker haben, dann lassen Sie von ihm die Schäden begutachten und sich einen Kostenvoranschlag (KV) ausstellen. Geben Sie den KV am besten gleich dem Gutachter der Versicherung mit, dies kann die Abwicklung erleichtern.
5. Überlegen Sie, wie ähnliche Einbrüche in Zukunft vermieden werden können. Alarmanlagen, ein Wachhund oder auch eine Kameraüberwachung wirken erfahrungsgemäß abschreckend. Kommt es immer wieder zu Einbrüchen bei demselben Objekt, kann die Gesellschaft die Police zum Ablaufdatum kündigen.
Ferienhäuser richtig versichern
Ein Ferienhaus, das kommerziell vermietet wird (beispielsweise über Reiseportale) sollte nicht mit einer privaten Versicherungspolice wie einer normalen Hausversicherung versichert werden. Ein Ferienhaus, in dem viele fremden Menschen ein- und ausgehen, ist ein anderes Risiko als ein privat genutztes Haus. Deshalb gibt es für solche Objekte spezielle Versicherungspolicen, die auf den Nutzungszweck und das erhöhte Risiko abgestimmt sind. In diesen Policen sind meist auch Gemeinschaftsbereiche mitversichert, ebenso wie das Gepäck der Gäste oder Verdienstausfälle aufgrund von Schäden.
Wer ein Ferienhaus ohne Vermietlizenz offiziell an Touristen vermietet, kann im Schadensfall unter Umständen Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft bekommen. Auch kann eine private Haftpflichtversicherung keine Schäden aus kommerzieller Tätigkeit versichern.
Sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsvertreter, um die individuelle Lösung für Ihr Ferienhaus zu finden und es richtig zu versichern.
Flutschäden und Überschwemmungen
Schäden an Häusern und Einrichtung bei größeren Naturkatastrophen wie Sturmflut oder Überschwemmungen ganzer Küstenstreifen werden in der Regel nicht von der individuellen Versicherungsgesellschaft, sondern vom so genannten „Consorcio“ entschädigt. Dies ist in etwa vergleichbar mit einer Rückversicherung und jeder Versicherte zahlt mit seiner Prämie einen Beitrag zu diesem Consorcio.
Fristen zum Melden von Versicherungsschäden
Manche Schäden am Gebäude bemerkt man erst viel später. Das ist kein Problem. In der Regel haben Sie nach einem Schadensfall bis zu zwei Jahre Zeit, nachträglich bemerkte Schäden Ihrer Versicherung zu melden. Sofern die Einrichtung betroffen ist, beträgt diese Frist ein halbes Jahr. Das ist auch für jene Kunden beruhigend, die nicht das ganze Jahr vor Ort sind.
Gesundheitssystem in Spanien
Wer aus Deutschland kommt, denkt häufig nichts Gutes über das Gesundheitssystem in Spanien. Richtig ist jedoch, dass das spanische Gesundheitssystem in vielen Punkten deutlich besser organisiert ist als das deutsche, allerdings nach wie vor unter großen Kapazitätsproblemen leidet, welche durch die Kürzungspolitik im Gesundheitswesen verursacht wurden. Nach einer weltweiten Studie der University of Washington in Seattle landete Spanien übrigens bei der Überlebensschance bei 32 schweren Krankheiten auf Platz 8, noch vor Deutschland, welches nur den 20. Platz belegte.
Neuwert des Hausrats berechnen
Die Berechnung der Summe für die Hausratsversicherung ist sicher nicht immer einfach, aber man kann ein paar Faustregeln beachten. In der Regel rechnet man mit einem Hausratswert von etwa eintausend Euro pro Quadratmeter. Das ist natürlich recht viel, wenn man das Haus nicht ganzjährig nutzt. Bei Zweitwohnsitzen oder nur vorübergehend selbst genutzten Objekten wie Ferienhäusern kann man etwa die Hälfte dieser Summe (also fünfhundert Euro pro Quadratmeter) als obere Grenze nehmen. Wie bei allen Faustregeln gilt: Dies ist nur eine ganz allgemeine Berechnungsmethode, individuelle Besonderheiten sollte man dennoch immer mitbeachten.
Hilfe! Der Gutachter kommt
Sie hatten einen Versicherungsschaden und nun hat sich der Gutachter angekündigt? Kein Grund zur Sorge. Am besten halten Sie sämtliche Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Fotos usw. griffbereit, um sie dem Gutachter zu geben. Damit erleichtern Sie ihm die Arbeit und ersparen sich selbst Nachfragen im Nachhinein. Zeigen Sie dem Gutachter alle Schäden von sich aus und weisen Sie ich auf Besonderheiten hin, wie bspw. Maßanfertigungen oder Besonderheiten an Ihrem Gebäude oder der Einrichtung. Sie haben beim Besuch des Gutachters etwas vergessen zu erwähnen? Auch das ist kein Problem, geben Sie einfach Ihrer Versicherungsagentur Bescheid, die wird sich darum kümmern.
Heimwerkerservice nutzen – Zeit sparen
Viele Versicherer bieten einen eigenen Hand- und Heimwerkerservice an. Ob Wasserschaden, Glasbruch oder Havarien – in vielen Fällen lohnt es sich, die Gesellschaft direkt mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. So sparen Sie sich Gutachtertermine und müssen auch kein Geld auslegen. Eine von der Versicherungsgesellschaft beauftragte Firma behebt die Schäden bei Ihnen vor Ort und rechnet direkt mit der Versicherung ab. Das spart Zeit und Nerven und ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll. Gerade wer nur sporadisch auf La Palma ist und sich nicht auf die Suche nach dem richtigen Handwerker begeben möchte, für den ist dieser Service eine Überlegung wert. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherungsagentur, ob und in welchem Umfang Sie diesen Service nutzen können.
Ich habe einen Hund – ist der mitversichert in meiner Haftpflichtversicherung?
In vielen Versicherungspolicen einer privaten Haftpflichtversicherung sind Hunde automatisch mitversichert. Ausnahmen gelten jedoch für Hunde, die schwerer als 20kg sind oder die einer gefährlichen Rasse angehören. Für letztere gibt es eine Liste, welche Rassen betroffen sind. Trifft eines dieser beiden Kriterien zu, dann ist eine zusätzliche Haftpflicht für den Hund dringend empfehlenswert, bei Kampfhunden sogar Pflicht. Sprechen Sie am besten Ihre Versicherungsagentur darauf an, diese kann Ihnen Tipps geben, was für Ihren Vierbeiner die beste Lösung wäre.
Private Krankenversicherung
Anders als in Deutschland gibt es in Spanien kein duales System aus gesetzlichen Krankenkassen (GK) und privater Krankenversicherung (PKV). Das bedeutet, dass prinzipiell (nahezu) jeder in der staatlichen Seguridad Social pflichtversichert ist, unabhängig der Höhe seines Einkommens oder der Art der Erwerbsarbeit. Private Krankenversicherungen bieten daher in den meisten Fällen nur eine ergänzende Lösung und können die staatliche Versicherung nicht ersetzen. Auf La Palma kommen zudem infrastrukturelle Besonderheiten der Privatversicherer hinzu, d.h. es gibt insgesamt weniger Kapazitäten an privaten Kliniken und Ärzten. Wer auswandert oder dauerhaft hier leben möchte, sollte sich unbedingt vorher über solche Dinge informieren.
Rückbuchung der Prämie einer Autoversicherung
Statt einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung bei der Gesellschaft ist es in Spanien oft üblich, zwecks einer Kündigung einfach den Zahlbeleg (Recibo) zurückgehen zu lassen. Dadurch annulliert sich die Police in der Regel auch. Diesem Vorgehen versuchen die Versicherer nun einen Riegel vorzuschieben – mit drastischen Konsequenzen für die betroffenen Autofahrer: Bucht jemand in Zukunft seinen Recibo ohne ordentliche Kündigung einfach zurück, geht ihm der individuelle Schadensfreiheitsrabatt dauerhaft verloren. Dadurch steigt die individuelle Prämie stark an – und zwar bei allen Versicherungsgesellschaften. Wir raten daher dringend dazu, sich bei einer beabsichtigten Kündigung rechtzeitig mit seiner Agentur in Verbindung zu setzen.
Saisonkennzeichen
Ein Saisonkennzeichen wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Wer hier ein Fahrzeug besitzt, muss dieses also auch ganzjährig versichern. Eine gültige Haftpflichtversicherung empfiehlt sich übrigens auch für Fahrzeuge, die unbenutzt auf privatem Grund stehen, da jedes angemeldete Auto oder Motorrad per Gesetz eine Haftpflichtversicherung haben muss. Das ist auch durchaus sinnvoll, denn besteht beispielsweise bei einem Rettungseinsatz oder Brand die Notwendigkeit, das Fahrzeug aus dem Weg zu räumen, muss es versichert sein. Ist es das nicht, springt in diesen Fällen auch nicht das Consorcio ein.
Schadensfreiheit
Schadensfreiheitsrabatte der Kfz-Versicherung aus Deutschland werden auch in Spanien anerkannt. Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto hier auf La Palma versichern möchten, so bringen Sie am besten Ihre Schadensfreiheitsbescheinigung aus Deutschland (bzw. Ihrem Heimatland) mit, damit Sie auch in Spanien von ermäßigten Tarifen profitieren können.
Schäden kleinerer Art an Hausrat und Gebäude
Nicht jeder kleine Schaden an Hausrat und Gebäude sollte unbedingt gemeldet werden, da mit der Schadenshäufigkeit unter Umständen auch die Prämie steigen kann. In manchen Versicherungspolicen gibt es eine Selbstbeteiligung, wodurch Bagatellschäden von vornherein praktisch ausgeschlossen sind.
Steinschlag
Was versteht man eigentlich unter einem „Steinschlag“? Es scheint, als würden hier verschiedene Sachverhalte umgangssprachlich unter demselben Begriff verstanden. Deshalb soll im Folgenden vereinfacht erläutert werden, um welche unterschiedlichen Ereignisse es sich jeweils handelt und welche im Rahmen der Kfz-Versicherung versichert sind.
1. Hochspringende Kieselsteine
Durch die Werbekampagne einer deutschen Scheibenreparaturwerkstatt verstehen viele Menschen unter „Steinschlag“ einen Einschlag oder einen Riss in der Frontscheibe, ausgelöst durch heraufwirbelnde Kiesel auf der Fahrbahn. Dieses Phänomen kommt hauptsächlich auf Autobahnen vor, kann aber auch auf Landstraßen auftreten. Wer diese Schäden versichert haben möchte, sollte in seiner Teilkasko darauf achten, dass „Glasbruch“ mit versichert ist.
2. Herabfallende Steine und Geröll
Andere Leute verstehen unter „Steinschlag“ herabfallendes Geröll, Erdklumpen oder ähnliches. Gerade nach den ersten Regenfällen des Jahres kann es auf La Palma immer wieder passieren, dass sich Teile von Gebirgshängen oder Vorsprüngen lösen. Diese herabfallenden Erdmassen, Steine u.ä. können durchaus beachtliche Schäden an einem Fahrzeug hervorrufen. Diese Schäden sind in der Teilkasko unter der Rubrik „Naturphänomene“ versichert. Wer also viel mit seinem Geländewagen in den Bergen unterwegs ist, sollte seine Police darauf kontrollieren.
3. Einschlag
Das sehr selten anzutreffende Phänomen eines einzelnen, großen Felsbrockens, der herunterfällt, ist wie der Meteoriteneinschlag grundsätzlich nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versicherbar. Fällt einem ein einzelner großer Felsen, Stein oder Meteorit auf den Wagen, dann muss in der Police der „Impacto“ aufgeführt sein, um die Schäden geltend machen zu können.
Tagegeld für öffentliche Krankenhäuser
Manchmal kann es passieren, dass man trotz einer privaten Krankenzusatzversicherung in ein öffentliches Krankenhaus der Seguridad Social eingewiesen wird, zum Beispiel weil es für diesen Behandlungsfall keine private Klinik auf La Palma gibt. In diesen Fällen kann man bei seiner privaten Krankenversicherung ein Tagegeld beantragen, quasi als kleine Entschädigung.
Unfall mit ausländischen Fahrzeugen
Wer in einen Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug (ausländisches Nummernschild) verwickelt wird, der ist dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Während in den meisten Fällen das Ausfüllen des Unfallberichts ausreicht, ist es bei Unfällen mit Verletzen oder ausländischen Pkw notwendig, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen.
Europäischer Unfallbericht – Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
1. Benutzen Sie am besten einen Kugelschreiber. Er liefert leicht lesbare Ergebnisse, die nicht verwischen. Bei einem Durchschlag-Formular funktionieren andere Stifte ohnehin kaum. Bewahren Sie den Kugelschreiber immer zusammen mit dem Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf.
2. Der Bericht muss am Ende von beiden Beteiligten unterschrieben werden, sonst ist er ungültig.
3. Im Nachhinein können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
4. Zeichnen Sie an der dafür vorgesehenen Stelle eine Unfallskizze. Vertrauen Sie aber nicht allein auf dieses Bild, sondern machen Sie trotzdem Fotos, die Sie später Ihrer Versicherung vorlegen können.
5. Vergessen Sie nicht, eventuelle Zeugen, die etwas zum Unfallhergang sagen können, mit ihren Kontaktdaten einzutragen. Fragen Sie die Leute nach ihrem Namen, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer, bevor sie von der Unfallstelle verschwinden.
6. Vermeiden Sie Mutmaßungen und Schuldzuweisungen jeder Art. Bleiben Sie bei den Fakten. Bewerten Sie den Unfall nicht.
7. Sind Verletzungen unklar, zum Beispiel beim möglichen Vorliegen eines Schleudertraumas, so kreuzen Sie unter „Verletzungen“ bitte „ja“ an. Andersherum ist es nämlich schwer, später noch eine Verletzung zu beweisen.
8. Vergessen Sie auf keinen Fall, am unteren Ende der Kästchenreihe die Summe der angekreuzten Kästchen einzutragen.
9. In der Rubrik „Bemerkungen“ können Sie Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallkontrahenten kurz festhalten. Dabei nicht vergessen: Jeder Satz zu viel sorgt für Streit und Verwirrungen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche.
Danach schicken Sie den Unfallbericht so schnell wie möglich an Ihre Versicherungsagentur.
Unfallbericht: Probleme mit dem Unfallgegner
Der Europäische Unfallbericht liefert durch seinen knappen Aufbau zwar nicht viel Spielraum, um in eine Falle gelockt zu werden. Möglich ist es aber natürlich immer.
Wenn Sie ganz auf Nummer sichergehen wollen, fügen Sie auf Deutsch eine entsprechende Bemerkung hinzu, dass Sie diesen Abschnitt nicht verstehen.
Andersherum kann natürlich ebenfalls Misstrauen entstehen. Wenn der am Unfall Beteiligte sich weigert, Ihren Bericht zu unterschreiben, so versuchen Sie, ihm in aller Ruhe klarzumachen, dass es hier nur darum geht, Fakten festzuhalten.
Weigert er sich weiterhin, bitten Sie ihn, in seiner Sprache unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, warum er nicht unterschreiben will. Am allerbesten ist in solchen Fällen, wenn Sie es schaffen, die Polizei hinzuzuholen.
Warndreieck
Es ist vorgeschrieben, immer zwei Warndreiecke im Wagen bereitzuhalten. Diese werden im Falle eines Unfalls vor und hinter der Unfallstelle sichtbar platziert. Gerade auf den engen Bergstraßen im Norden der Insel ist das auch durchaus sinnvoll, besonders bei kurvigen und schwer einsehbaren Straßen.
Warnweste
Das Mitführen einer Warnweste in Signalfarbe ist in Spanien Pflicht. Warnwesten sind sehr billig erhältlich und bieten einen guten zusätzlichen Schutz. Übrigens sollten Sie immer so viele Warnwesten dabei haben, wie Personen im Fahrzeug mitfahren. Das Betreten der Fahrbahn (auch bei Unfällen) ist nur mit angelegter Warnweste gestattet.
Wiederaufbauwert ermitteln: Wie?
Was ist mein Haus eigentlich wert, und für welche Höhe soll ich den Wiederaufbauwert bei meiner Hausversicherung versichern?
Wer sein Haus gerade erst erworben hat, kann diese Frage vermutlich schnell beantworten. Doch Vorsicht: Bei der Ermittlung des Wertes darf das Grundstück nicht mit einbezogen werden!
Schwieriger wird es für jene Hausbesitzer, die schon längere Zeit Eigentümer sind. Je nach Bauqualität kann man mit einem bestimmten Quadratmeterpreis den Wiederaufbauwert berechnen. Dabei geht es um die tatsächlichen Baukosten, ideelle Werte wie Meerblick oder Alleinlage spielen bei dem Preis keine Rolle. Der Wiederaufbauwert ist also nicht immer identisch mit dem Kauf- bzw. Verkaufspreis. Unser Tipp: Sprechen Sie am besten mit einem Immobilienexperten (bspw. ein Architekt oder ein Bauunternehmer) und lassen Sie sich die Wiederaufbaukosten schätzen. So haben Sie einen realistischen Wert und müssen sich nicht auf die von der Versicherungsgesellschaft empfohlenen Mindestwerte stützen – diese sind nämlich erfahrungsgemäß meistens viel zu niedrig.
Wiederherstellungswert eines Gebäudes berechnen
Die in der letzten Ausgabe gezeigte Faustregel zur Berechnung des Hausrats kann man etwas verändert auch auf die Berechnung des Gebäudewerts anwenden. Bei einer einfachen Bauweise des Gebäudes (kleine Fenster, ohne kanarische Dächer oder sonstige Besonderheiten) kostet ein Quadratmeter Neubau auf der Insel La Palma grob geschätzt etwa zwölfhundert. Bei höherer Qualität oder massiver Bauweise kommt man hier schnell auf vierzehnhundert Euro pro Quadratmeter, ist das Gebäude mit kanarischen Holzdächern ausgestattet oder großen Fensterfronten kann der Quadratmeterpreis schon mal achtzehnhundert Euro und mehr betragen. Man darf zudem nicht vergessen, dass diese Preise tendenziell eher von Jahr zu Jahr steigen, da ja der Neubauwert versichert wird, also was es kosten würden, wenn man das Gebäude komplett wieder aufbauen müsste. Ausdrücklich nicht mit in die Berechnung fallen Faktoren wie Meerblick, Einzellage oder sonstige Faktoren, die den Preis der Immobilie zwar bei einem Kauf beeinflussen können, nicht jedoch bei dessen Wiederaufbau.