Versicherung auf La Palma in Spanien: Nützliche Infos und Tipps

Sie suchen Informationen zum Thema Versicherung auf La Palma? Dann sind Sie bei unseren Versicherungs-Tipps genau richtig!

Wer schon länger auf der Insel La Palma lebt, kennt bestimmt die regelmäßigen Versicherungs-Tipps von DV La Palma (ehem. Allianz La Palma) aus dem Correo del Valle, die dort bis zum Jahr 2023 veröffentlicht wurden. Hier können Sie unsere Tipps in alphabetischer Reihenfolge nachlesen, falls Sie mal eine Ausgabe verpasst haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Tipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Sie finden nicht, wonach Sie suchen? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns unverbindlich am besten gleich hier.

Abwesenheit

Dies ist ein wichtiger Aspekt der Hausversicherung auf La Palma: Wer länger mal abwesend ist, zum Beispiel weil man in Deutschland noch einen Wohnsitz hat, sollte seine Hausversicherung darauf überprüfen, ob dies in der Police auch so vermerkt ist. Ist das Haus lediglich als normaler Wohnsitz versichert, kann eine Abwesenheit von mehr als 60 Tagen Probleme beim Versicherungsschutz nach sich ziehen. Wer sein Haus bei der Hausversicherung auf La Palma als Zweitwohnsitz versichert hat, braucht hier nichts zu befürchten.

Abschleppseil

Bei der Autoversicherung auf La Palma gilt: Ein Abschleppseil brauchen Sie nicht mit dabei zu haben. Es ist in Spanien grundsätzlich verboten, privat einen Pkw abzuschleppen. Bleibt ein Auto fahruntauglich liegen, so müssen Sie einen professionellen Abschleppdienst benachrichtigen. Das Abschleppen auf eigene Faust – auch nur über kurze Distanzen – kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Akzeptanz von Schäden an fremden Fahrzeugen

Wer als Halter eines Autos von einem anderen Autofahrer beschuldigt wird, Schuld an einem Unfall oder Schaden zu tragen, muss dieser Anschuldigung innerhalb einer relativ kurzen Frist, meistens ist es eine Kalenderwoche, ausdrücklich widersprechen. Dies macht man am besten mit seiner Versicherungsagentur. Wer einer Schadensreklamation nicht ausdrücklich widerspricht, akzeptiert sie – egal ob berechtigt oder nicht.
Unser Tipp: Auch bei kleineren Schäden oder unübersichtlichen Situationen sollte man sich gleich vor Ort um Fotoaufnahmen, Zeugen und gegebenenfalls Unfallberichte kümmern. Wenn man erst abwartet, ob und wann sich die Gegenseite meldet, verstreicht wertvolle Zeit.

Alkohol am Steuer

Wichtig für deutsche Urlauber und Inselbewohner ist es zu wissen, dass in Spanien andere Promillegrenzen als in Deutschland gelten. In Spanien sind lediglich 0,25 Promille erlaubt – also deutlich weniger! Außerdem sollte man beachten, dass die Bußgelder wiederum meist höher ausfallen. Tröstlich: Wer sein Bußgeld innerhalb einer Frist von 20 Tagen bezahlt (oder gleich an Ort und Stelle), kann einen Nachlass um die Hälfte bekommen.

Anbau, Umbau, Ausbau

Wer schon länger ein Haus auf La Palma besitzt und für dieses eine Hausrats- und Gebäudeversicherung besitzt, sollte ruhig mal einen Blick in seine Police werfen. Sind die damals vereinbarten Versicherungssummen noch aktuell? Stellen Sie sich vor, Ihr Haus würde morgen abbrennen – ist die Versicherungssumme dann ausreichend, um das Haus so wie es ist wieder aufzubauen? Vielleicht haben Sie ja angebaut, das Haus umgebaut oder es sind Außenanlagen wie Swimming Pool, Carport oder andere Bauten hinzugekommen? Gerade bei älteren Policen empfiehlt es sich, genauer hinzuschauen und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, um nicht im Schadensfall eine böse Überraschung zu erleben. Zwar beinhalten die meisten Verträge eine automatische Steigerung der Versicherungssummen, doch über viele Jahre gesehen halten diese Anpassungen meistens nicht Schritt mit den tatsächlichen Preissteigerungen. Dies gilt umso mehr für jene Hausbesitzer, die ihr Haus verbessert oder erweitert haben.
Übrigens: manchmal muss man selbst gar nichts ändern, sondern die Gemeinde ändert den Straßennamen oder die Hausnummer, das kommt auf La Palma immer mal wieder vor. Auch in diesem Fall sollten Sie Ihre Versicherung unbedingt davon benachrichtigen.

Arbeiten zu Hause

Der folgende Tipp betrifft die Hausversicherung auf La Palma: Wer zu Hause arbeitet und dazu in seinem Wohnhaus eine Werkstatt betreibt, sollte dies seinem Versicherer melden. Gerade bei handwerklichen Tätigkeiten kann es notwendig sein, diese zusätzlich zu versichern, da sonst im Schadensfall Probleme drohen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die Werkstatt für professionelle Arbeiten nutzt. In diesen Fällen wird unter Umständen eine Betriebsversicherung notwendig, um dem erhöhten Risiko Rechnung zu tragen.

Ausnahmeregelung für Autofahrer unter 25 Jahren

Bei der Autoversicherung in Spanien gilt eine Besonderheit: Wer sein Fahrzeug an Bekannte oder Verwandte verleiht, sollte unbedingt darauf achten, dass die betreffende Person das 25. Lebensjahr vollendet hat. In nahezu allen spanischen Versicherungsverträgen gilt für den Fahrer oder die Fahrerin ein Mindestalter von 25 Jahren. Wer jünger ist, trotzdem fährt und dann einen Unfall baut, hat keinen Versicherungsschutz. Die Aufhebung dieser Ausnahmeklausel kann bei der Versicherungsgesellschaft beantragt werden, doch führt das meist zu einer starken Anhebung der Versicherungsprämie für das betreffende Fahrzeug. In vielen Fällen lohnt es sich daher, lieber auf einen Mietwagen zurückzugreifen.

Ausnahmeregelungen beim TÜV für bestimmte Pkw

Manche größere Autos wie Berlingo oder Partner werden ab Werk als Nutzfahrzeug zugelassen und nicht als Pkw. Wer sein Fahrzeug jedoch nur privat nutzt, kann die Umschreibung beantragen. Dies ist empfehlenswert, da sonst die turnusmäßige TÜV-Untersuchung häufiger fällig wird. Während beispielsweise ein 10 Jahre alter Berlingo mit Pkw-Zulassung jährlich zum TÜV muss, ist für Nutzfahrzeuge eine halbjährliche Prüfung notwendig.

Autoversicherung: Richtig kündigen

Für die Kündigung einer Autoversicherung in Spanien reicht es nicht aus, nur den privaten Kaufvertrag an die Versicherung zu senden. Die Versicherungsgesellschaften sind verpflichtet, offizielle Papiere der Ummeldung vorgelegt zu bekommen, da es sich um eine Pflichtversicherung handelt.
Nur durch Vorlage des neuen Fahrzeugscheins mit dem Namen des neuen Besitzers bzw. der neuen Besitzerin kann die Versicherung gekündigt werden. Das geht auch mit dem provisorischen Dokument, beispielsweise einer Gestoría. Die Nichtzahlung der Prämie ohne ordentliche Kündigung führt hingegen in der Regel zu großen Nachteilen beim Abschluss einer neuen Autoversicherung in der Zukunft. Das ist in etwa vergleichbar mit einem negativen Schufa-Eintrag in Deutschland.

Wie lange gilt die Autoversicherung im Ausland?

Wer mit seinem deutschen PKW auf die Insel La Palma gekommen ist, oder mit seinem in Spanien zugelassenen Auto ins Ausland reisen möchte, fragt sich vielleicht, wie lange eigentlich der Versicherungsschutz aus dem Heimatland gilt. Wenn der Wohnsitz im Herkunftsland aufgegeben wurde bzw. im Zielland ein Wohnsitz vorhanden ist, so muss das Fahrzeug im Zielland dann nach 6 Monaten angemeldet und versichert werden. Das gilt ebenso für Anhänger oder Wohnwagen. Wenn man jedoch keinen Wohnsitz im Zielland hat, fällt die 6-Monatsfrist weg. Die Kündigung der alten Versicherung wird dann wirksam, sobald der Versicherung im Heimatland die Zulassungsdokumente des Ziellandes vorliegen, zusammen mit einer Kopie der ursprünglichen Zulassungsdokumente, und gegebenenfalls zum Vergleich die Fahrgestellnummer.

Autoversicherung: Welche Dokumente muss ich im Auto mitführen?

In Spanien gelten leicht abweichende Regeln bezüglich der Dokumente, die man als Fahrzeugführer im Kfz mit dabei haben muss. Unbedingt sollten folgende Unterlagen vorhanden sein, wenn man mit dem Auto unterwegs ist: Fahrerlaubnis, „Permiso de Circulación“ (Betriebserlaubnis) und die „Ficha Técnica“, also der Fahrzeugschein mit den Stempeln von der ITV (TÜV). Ebenfalls sinnvoll ist es, einen aktuellen Zahlbeleg bzw. Kontoauszug über die Zahlung der Versicherungsprämie mitzuführen. Dies ist zwar seit 2008 nicht mehr Pflicht, dennoch empfiehlt die Verkehrsbehörde DGT, diesen trotzdem mitzuführen – zur Sicherheit.

Autoversicherung in Spanien: Entspannt durch den Jahreswechsel

Anders als in Deutschland erneuern sich Autoversicherungen in Spanien jeweils zum individuellen Ablauftermin und nicht zum Jahreswechsel. Dadurch entfällt hier auch die in Deutschland regelmäßig stattfindende Rabattschlacht zum Jahresende. Insofern kann man sich über die Feiertage anderen, schöneren Dingen widmen als Tarifen einer neuen Autoversicherung.

Bagatellschäden bei der Hausversicherung

Das Geltendmachen von Bagatellschäden sollte man bei einer Hausversicherung grundsätzlich vermeiden. Bagatellschäden sind beispielsweise Schäden an Gebäude oder Einrichtung, die nur einen zweistelligen oder einen geringen dreistelligen Betrag ausmachen. Während die Schadensregulierung bei solch niedrigen Schadenssummen in der Regel schnell und einfach verläuft, erhöht sich durch jeden gemeldeten Schaden die Quote der Schadenshäufigkeit. Je häufiger Schäden an einem bestimmten Haus entstehen, umso höher ist somit das Risiko für die Versicherungsgesellschaft – und damit natürlich auch der Preis.

Baustellenversicherung für Neubauten

Wer sich den Traum von einem neuen Eigenheim auf La Palma erfüllen möchte und gleichzeitig den Mut zum Neubau hat, darf bei der richtigen Versicherung nicht am falschen Ende sparen.
Stellen Sie sich vor, der Rohbau ist fast fertig und plötzlich reißt Ihnen der Sturm eine Mauer ein oder ein Wassereinbruch schädigt die bereits vorhandenen Gebäudeteile. Für solche Fälle gibt es eine extra Versicherung, welche den Rohbau gegen Brand, Einsturz, Naturphänomene usw. absichert: die Baustellenversicherung.
Anders als bei fertigen Wohnhäusern können mit einer Baustellenversicherung auch unvollständige oder frei zugängliche Gebäude versichert werden – wenn beispielsweise noch keine Fenster oder Türen eingebaut sind. Versicherbar sind dabei grundsätzlich der Rohbau sowie optional auch Maschinen oder persönliche Gegenstände.
Gut zu wissen: Die Baustellenversicherung kann sowohl vom künftigen Eigentümer, als auch von der ausführenden Baufirma abgeschlossen werden. Die Police gilt in der Regel ein halbes Jahr und kann, bei verzögerter Fertigstellung, jederzeit formlos auch tageweise verlängert werden.

Bußgelder und Strafzettel

In fast jeder Autoversicherung ist in Spanien eine kostenlose Beratung und gegebenenfalls auch eine anwaltliche Betreuung für Bußgelder und Strafzettel enthalten. Bei formal fehlerhaften Bescheiden oder in strittigen Angelegenheiten kann es durchaus sinnvoll sein, diesen Service in Anspruch zu nehmen. Wichtig ist dabei, schnell zu handeln und die Fristen zu beachten. So können im Erfolgsfall Strafen bzw. Bußgelder reduziert oder sogar ganz aufgehoben werden.

Diebstahl: Leichter oder schwerer Diebstahl

In manchen Hausversicherungspolicen findet eine Unterscheidung zwischen leichtem Diebstahl und schwerem Diebstahl statt – doch was heißt das eigentlich? Ein schwerer Diebstahl erfordert immer Gewaltanwendung, beispielsweise um sich Zutritt zu verschaffen. Steht zum Beispiel eine Haustür auf und das Geld liegt gut sichtbar auf dem Küchentisch, oder habe ich selbst der betreffenden Person den Zugang zum Haus ermöglicht, dann ist dies in der Regel nur ein leichter Diebstahl. Verschafft sich der Dieb hingegen gewaltsam Zugang zum Haus, ist es ein schwerer Diebstahl bzw. ein Einbruchdiebstahl. Was bedeutet das nun für mich als Kunde? Der leichte Diebstahl ist in der Regel in solchen Verträgen nicht so hoch abgedeckt wie der schwere Diebstahl. Darum unser Tipp: Am besten sind Versicherungsverträge, in denen diese Unterscheidung zwischen leichtem und schwerem Diebstahl nicht existiert – dann können Sie zum Beispiel im Hochsommer auch sorgenfrei bei geöffnetem Fenster schlafen.

Einbruch: Was tun?

Was die beste Hausversicherung auf La Palma nicht verhindern kann: Ein Einbruch ist stets eine sehr unangenehme Erfahrung für die Betroffenen. Dass jemand in den persönlichen Lebensbereich eingedrungen ist und womöglich etwas gestohlen hat, ist meist nur schwer zu akzeptieren. Umso wichtiger ist es, sich danach angemessen zu verhalten, um den Schaden möglichst reibungslos von der Versicherung erstattet zu bekommen. Dabei helfen folgende Maßnahmen:

1. Rufen Sie die Polizei! Ein Einbruch ist keine Lappalie, auch wenn nur geringe Schäden vorliegen. Sie müssen eine Anzeige machen, wenn der Schaden von einer Versicherung übernommen werden soll.

2. Verschaffen Sie sich einen Überblick: Was ist kaputt gegangen? Was wurde gestohlen? Machen Sie am besten Fotos von allen relevanten Dingen, die zur Beurteilung der Schäden und des Tathergangs nützlich sein können.

3. Benachrichtigen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft. Senden Sie mit einer kurzen Beschreibung (Was ist wann und wo passiert?) auch die Fotos und die Anzeige gleich mit an Ihre Versicherungsagentur.

4. Wenn Sie einen Lieblingshandwerker haben, dann lassen Sie von ihm die Schäden begutachten und sich einen Kostenvoranschlag (KV) ausstellen. Geben Sie den KV am besten gleich dem Gutachter der Versicherung mit, dies kann die Abwicklung erleichtern.

5. Überlegen Sie, wie ähnliche Einbrüche in Zukunft vermieden werden können. Alarmanlagen, ein Wachhund oder auch eine Kameraüberwachung wirken erfahrungsgemäß abschreckend. Kommt es immer wieder zu Einbrüchen bei demselben Objekt, kann die Gesellschaft die Police zum Ablaufdatum kündigen.

Ferienhäuser auf La Palma richtig versichern

Ein Ferienhaus, das auf La Palma kommerziell vermietet wird (beispielsweise über Reiseportale) sollte nicht mit einer privaten Versicherungspolice wie einer normalen Hausversicherung versichert werden. Ein Ferienhaus, in dem viele fremden Menschen ein- und ausgehen, ist ein anderes Risiko als ein privat genutztes Haus. Deshalb gibt es für solche Objekte spezielle Versicherungspolicen, die auf den Nutzungszweck und das erhöhte Risiko abgestimmt sind. In diesen Policen sind meist auch Gemeinschaftsbereiche mitversichert, ebenso wie das Gepäck der Gäste oder Verdienstausfälle aufgrund von Schäden.
Wer ein Ferienhaus ohne Vermietlizenz offiziell an Touristen vermietet, kann im Schadensfall unter Umständen Probleme mit seiner Versicherungsgesellschaft bekommen. Auch kann eine private Haftpflichtversicherung keine Schäden aus kommerzieller Tätigkeit versichern.
Sprechen Sie am besten mit Ihrem Versicherungsvertreter, um die individuelle Lösung für Ihr Ferienhaus auf La Palma zu finden und es richtig zu versichern.

Feuerlöscher in Ferienhäusern

Wer eine touristische Unterkunft betreibt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen funktionstüchtigen Feuerlöscher bereitzuhalten. So ist es auch in den Versicherungspolicen angegeben. Dieser Feuerlöscher muss turnusmäßig gewartet werden, in der Regel alle zwei Jahre. Nach einer erfolgten Wartung erhält er ein Prüfsiegel, auf dem der nächste Wartungstermin angegeben ist. Diese Termine sind verpflichtend einzuhalten, selbst wenn das Objekt vorübergehend nicht vermietet ist.

Flutschäden und Überschwemmungen

Schäden an Häusern und Einrichtung bei größeren Naturkatastrophen wie Sturmflut oder Überschwemmungen ganzer Küstenstreifen werden in der Regel nicht von der individuellen Versicherungsgesellschaft, sondern vom so genannten „Consorcio de Compensación de Seguros“ entschädigt. Dies ist in etwa vergleichbar mit einer Rückversicherung und jeder Versicherte zahlt mit seiner Prämie einen Beitrag zu diesem Consorcio. Nach dem verheerenden Vulkanausbruch auf La Palma im Jahr 2021 war es dieses Konsortium, von dem die Betroffenen die Versicherungssummen ihrer Hausversicherung auf La Palma ausgezahlt bekommen haben.

Fristen zum Melden von Versicherungsschäden

Manche Schäden am Gebäude bemerkt man erst viel später. Das ist kein Problem. In der Regel haben Sie nach einem Schadensfall bis zu zwei Jahre Zeit, nachträglich bemerkte Schäden Ihrer Versicherung zu melden. Sofern die Einrichtung betroffen ist, beträgt diese Frist ein halbes Jahr. Das ist auch für jene Kunden beruhigend, die nicht das ganze Jahr vor Ort sind.

Führerschein: Unbefristete deutsche EU-Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit

Spanische Führerscheine besitzen schon immer ein Ablaufdatum, weshalb es für deutsche Residenten auf La Palma bereits in der Vergangenheit gelegentlich Probleme gab, wenn man einen deutschen, unbefristeten Führerschein bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt hat.
Doch nun wird es ernst: Wer dauerhaft und schon viele Jahre auf La Palma lebt, sollte sich seinen Führerschein jetzt genauer anschauen. Wurde dieser vor 2013 ausgestellt, muss er demnächst umgetauscht werden – es sei denn, es ist ein Ablaufdatum auf ihm angegeben. Da jedoch fast alle Führerscheine vor 2013 als “unbefristet” ausgegeben wurden, verlieren diese bis 2033 stufenweise ihre Gültigkeit.
Wer zwischen 64 und 69 Jahre alt ist, sollte seinen Führerschein bereits bis zum 19. Januar umgetauscht haben. Wer zwischen 63 Jahre und 59 Jahre alt ist, hat noch ein Jahr mehr Zeit, also bis zum 19. Januar 2023.
Im Folgenden kommt eine kleine Übersicht über die gestaffelten Umtauschfristen.
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Inhabers entscheidend:

Geburtsjahr:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Wurde die Fahrerlaubnis nach dem 1. Januar 1999 ausgestellt, ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend für dessen Ablauf:

Ausstellungsjahr:

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Übrigens: Wer vor 1953 geboren ist, muss den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht haben.

Geschäftsversicherungen für kleine Läden

Wer ein kleines Geschäft betreibt, sollte unbedingt seine Ware, aber natürlich auch seine Einrichtung gegen Schäden wie Einbruch, Diebstahl, Sturmschäden, Wasserschäden usw. versichern. Auch eine Haftpflichtversicherung ist in der Regel empfehlenswert, denn wer Kommissionsware anbietet, kann unter Umständen schadensersatzpflichtig gegenüber dem Anbieter der Ware sein. Eine gute Geschäftsversicherung gibt es schon für wenige Hundert Euro im Jahr und schützt einen vor dem finanziellen Ruin, falls doch mal was passiert. Dies ist insbesondere bei kleinen Geschäften ratsam, da hier oft ein Großteil des verfügbaren Kapitals in Ware investiert wird. Wird diese Ware unbrauchbar, braucht es eine gute Versicherung.  

Gesundheitssystem in Spanien

Bei der privaten Krankenversicherung in Spanien darf man das staatliche Gesundheitssystem nicht vergessen. Wer aus Deutschland kommt, denkt häufig nichts Gutes über das öffentliche Gesundheitssystem in Spanien. Richtig ist jedoch, dass das spanische Gesundheitssystem in vielen Punkten deutlich besser organisiert ist als das deutsche, allerdings nach wie vor unter großen Kapazitätsproblemen leidet, welche durch die Kürzungspolitik im Gesundheitswesen verursacht wurden. Nach einer weltweiten Studie der University of Washington in Seattle landete Spanien übrigens bei der Überlebensschance bei 32 schweren Krankheiten auf Platz 8, noch vor Deutschland, welches nur den 20. Platz belegte.

Glasbruch beim Auto: Schnell erledigt

Wer einen Riss oder einen Sprung in der Autoscheibe bemerkt und in seiner Autoversicherung den Glasbruch ausdrücklich mit versichert hat, muss sich nicht unbedingt mit seiner Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen. Auch auf La Palma gibt es mittlerweile Werkstätten, die sich auf den Austausch von Autoscheiben spezialisiert haben, ähnlich wie man es aus Deutschland kennt. Bei diesen Fachwerkstätten kann man in der Regel direkt vorsprechen und diese kümmern sich dann selbst um die Abrechnung der Kosten mit der Versicherungsgesellschaft. Alternativ kann man natürlich auch den Schaden in der Werkstatt seines Vertrauens begutachten und beheben lassen, wenn einem dies lieber ist.

Hilfe! Der Gutachter kommt

Sie hatten einen Versicherungsschaden an Ihrem Haus auf La Palma und nun hat sich der Gutachter angekündigt? Kein Grund zur Sorge. Am besten halten Sie sämtliche Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Fotos usw. griffbereit, um sie dem Gutachter zu geben. Damit erleichtern Sie ihm die Arbeit und ersparen sich selbst Nachfragen im Nachhinein. Zeigen Sie dem Gutachter alle Schäden von sich aus und weisen Sie ich auf Besonderheiten hin, wie bspw. Maßanfertigungen oder Besonderheiten an Ihrem Gebäude oder der Einrichtung. Sie haben beim Besuch des Gutachters etwas vergessen zu erwähnen? Auch das ist kein Problem, geben Sie einfach Ihrer Versicherungsagentur Bescheid, die wird sich darum kümmern.

Hausversicherung nach dem Hauskauf übernehmen

Wer ein Haus oder ein Apartment auf der Insel La Palma kauft, übernimmt damit nicht automatisch die Versicherung des Vorbesitzers. Deshalb sollte die bestehende Versicherung entweder zum Datum der Eigentumsübertragung auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden – oder man schließt selbst einfach eine neue Versicherung ab. Wird eine Versicherung umgeschrieben, so kann sich der neue Besitzer in der Regel die nicht konsumierte Prämie des Vorbesitzers anrechnen lassen. Wird die bestehende Police gekündigt, verfällt der Restbetrag der Prämie – es sein denn, die Police wird ebenfalls auf ein neues Objekt übertragen.
In keinem Fall läuft die Hausversicherung automatisch weiter – das ist anders als in Deutschland und sollte unbedingt beachtet werden, wenn man ein Haus auf La Palma kauft.

Hausversicherung: Aufräumen nach einem Schadensfall

Wer kennt das nicht: Man kommt nach Hause und stellt an seinem Gebäude Schäden fest, beispielsweise durch Sturm oder Regen. Wer verspürt da nicht das Bedürfnis, sofort reparieren zu lassen und aufzuräumen, das ist vollkommen verständlich. Dennoch sollte man auch im Hinterkopf behalten, dass der Schaden ja auch noch begutachtet werden muss, um ihn von der Versicherung erstatten zu lassen. Darum empfehlen wir grundsätzlich erstens, die Schäden zunächst durch Fotos zu dokumentieren. Danach kann man provisorisch da reparieren, wo es notwendig ist. So kann und muss ein Dach beispielsweise natürlich schnell geflickt werden, um weitere Folgeschäden zu vermeiden. Zweitens sollte man dann alles aufheben, was helfen kann, die Schäden zu dokumentieren. Drittens sollte man darauf verzichten, Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Verputzen durchzuführen, solange der Gutachter nicht vor Ort war, damit dieser sich ein umfassendes Bild machen kann.

Hausversicherung: Neuwert des Hausrats berechnen

Die Berechnung der Summe für die Hausratsversicherung ist sicher nicht immer einfach, aber man kann ein paar Faustregeln beachten. In der Regel rechnet man mit einem Hausratswert von etwa eintausend Euro pro Quadratmeter. Das ist natürlich recht viel, wenn man das Haus nicht ganzjährig nutzt. Bei Zweitwohnsitzen oder nur vorübergehend selbst genutzten Objekten wie Ferienhäusern kann man etwa die Hälfte dieser Summe (also fünfhundert Euro pro Quadratmeter) als obere Grenze nehmen. Wie bei allen Faustregeln gilt: Dies ist nur eine ganz allgemeine Berechnungsmethode, individuelle Besonderheiten sollte man dennoch immer mitbeachten.

Hausversicherung: Weltreise geplant? Versicherungsschutz überprüfen!

Wer diesen Sommer eine lange Reise plant, die deutlich über eine übliche Urlaubszeit von maximal drei bis vier Wochen hinausgeht, sollte seinen Versicherungsvertreter um Rat fragen. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, bei längerer Abwesenheit den Vertrag der Hausversicherung umzustellen. Ist ein Haus länger als 60 Tage unbewohnt, kann es im Schadensfall Probleme geben. Man sollte außerdem berücksichtigen, dass unterwegs auch mal etwas schief gehen kann, zum Beispiel wenn man krank wird und nicht pünktlich zurückkehren kann. Wer außerhalb Europas unterwegs ist, ist zudem gut beraten, sich Gedanken über seinen Krankenversicherungsschutz zu machen. Bei besonders langen Reisen oder Reisen in bestimmte Länder kann es notwendig werden, eine separate Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Wir wünschen allen Reiselustigen eine gute Reise und einen schönen Urlaub!  

Heimwerkerservice nutzen – Zeit sparen

Viele Versicherer bieten einen eigenen Hand- und Heimwerkerservice an. Ob Wasserschaden, Glasbruch oder Havarien – in vielen Fällen lohnt es sich, die Gesellschaft direkt mit der Behebung des Schadens zu beauftragen. So sparen Sie sich Gutachtertermine und müssen auch kein Geld auslegen. Eine von der Versicherungsgesellschaft beauftragte Firma behebt die Schäden bei Ihnen vor Ort und rechnet direkt mit der Versicherung ab. Das spart Zeit und Nerven und ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll. Gerade wer nur sporadisch auf La Palma ist und sich nicht auf die Suche nach dem richtigen Handwerker begeben möchte, für den ist dieser Service eine Überlegung wert. Erkundigen Sie sich am besten bei Ihrer Versicherungsagentur, ob und in welchem Umfang Sie diesen Service nutzen können.

Ich habe einen Hund – ist der mitversichert in meiner Haftpflichtversicherung?

Seit dem Herbst 2023 gilt in Spanien eine Versicherungspflicht für Hunde. In vielen Versicherungspolicen der Allianz-Hausversicherung sind Hunde im Rahmen der Privathaftpflicht jedoch automatisch mitversichert. Ausnahmen gelten jedoch für Hunde, die einer gefährlichen Rasse angehören oder für die besondere Regeln der Haltung und Führung gelten. Es gibt Listen, welche Rassen betroffen sind. Trifft eines dieser beiden Kriterien zu, dann ist eine zusätzliche Haftpflicht für den Hund gesetzlich vorgeschrieben. Und auch für alle anderen Hunde gilt in Spanien: Eine Haftpflichtversicherung muss sein – entweder im Rahmen der Hausversicherung auf La Palma oder eben mit einer separaten Police.

Klimawandel und Versicherungsschäden

Der Klimawandel trägt zu einer Häufung von Naturkatastrophen bei, das ist mittlerweile unbestritten – zumindest auf der Insel La Palma. Dies führt auch zu höheren Kosten und damit zu höheren Preisen bei der Versicherungswirtschaft. Nach einer Studie des französischen Rückversicherers CCR aus dem Jahr 2018 rechnet man in der Branche bis zum Jahr 2050 mit bis zu 50% höheren Schäden, wobei 35% direkt auf den Klimawandel zurückzuführen sind. Die verbleibenden 15% lassen sich mit der wachsenden Verstädterung erklären, weil immer mehr Menschen auf immer engerem Raum zusammenleben, dadurch entstehen bei Extremwetterlagen in diesen Gebieten höhere Schäden.

Mitwirkungsgebot bei Versicherungsschäden

Gerade bei umfangreichen Schadensfällen ist es absolut empfehlenswert, mit der Versicherungsgesellschaft und dem Gutachter zu kooperieren – im Interesse des oder der Versicherten. Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge und Rechnungen können, sofern diese zeitnah vorgelegt werden, die Beurteilung der Schadenshöhe erleichtern.

Lage: Wann wirkt sich die Lage eines Hauses auf die Versicherung aus?

Oft haben wir an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass für die Hausversicherung die wesentliche Größe der Wiederaufbauwert des Objekts ist – und nicht die Lage. Dennoch kann sich diese auf den Versicherungsschutz auswirken, insbesondere mit Hinblick auf die Auswahl des richtigen Tarifs. Dazu finden Sie im Folgenden 3 Beispiele:

  1. Liegt das Haus abgelegen in einer Alleinlage, hat dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz bei Diebstahl, Vandalismus usw. Als Faustregel gilt hier: Der nächste Nachbar sollte nicht mehr als 500m entfernt wohnen und es muss mindestens eine befestigte, also asphaltierte Straße anliegen.
  2. Befindet sich ein Gebäude direkt am Wald oder gar im Wald, gelten verschärfte Anforderungen an den Brandschutz. Besonders kritisch wird es, wenn das Gebäude aus Holz gebaut wurde oder mit einem der hier typischen „kanarischen Holzdächer“. In diesem Fall sollte man unbedingt die Versicherungspolice entsprechend anpassen.
  3. Bei Apartments ist es relevant, das Stockwerk anzugeben. Für Apartments im Erdgeschoss und jene im Obergeschoss gelten gesonderte Tarife. Als Faustregel gilt hier: Sind die Fenster in einer Höhe von weniger als 3 Metern über der der Straße, sollte dies unbedingt in der Police vermerkt werden.

Ölspur auf der Straße – Wer zahlt?

Kommt es aufgrund einer Ölspur auf der Fahrbahn zu einem Unfall, so ist der Fahrer des betroffenen Fahrzeugs, welches auf der Ölspur ausgerutscht ist, auch der Unfallverursacher. Werden durch den Unfall andere Fahrzeuge beschädigt oder Insassen verletzt, so ist die Versicherung des betroffenen Fahrers haftbar zu machen und er trägt die Schuld.
Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden dann also nur im Rahmen einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung übernommen, die an den anderen Fahrzeugen im Rahmen der Haftpflichtversicherung. Dabei ist es unerheblich, ob auf einem Schild vor der Ölspur gewarnt wurde oder nicht. Als Autofahrer muss man stets damit rechnen, dass die Fahrbahn verschmutzt oder mit Öl befleckt ist und seine Fahrweise dementsprechend anpassen, da ist die Straßenverkehrsordnung eindeutig, egal ob in Spanien oder Deutschland.

Policía Local: Befugnisse der Lokalpolizei bei Unfällen

Aufgrund datenschutzrechtlicher Vorschriften darf die Lokalpolizei keine persönlichen Daten ohne ausdrückliche Autorisierung herausgeben. Selbst bei einem Verkehrsunfall ist die Policía Local somit nicht berechtigt, persönliche Daten ohne Einverständnis des Betroffenen an die andere Partei weiterzugeben. Weigert sich also der Unfallgegner, seine persönlichen Daten anzugeben, bleibt einem nur das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners. Wir empfehlen darum, auch bei einem Erscheinen der Lokalpolizei am Unfallort trotzdem eigene Fotoaufnahmen zu machen, das Geschehene zu skizzieren und gegebenenfalls Name und Anschrift möglicher Zeugen zu notieren. Um alles Weitere kümmert sich dann die Versicherungsgesellschaft.

Private Krankenversicherung

Anders als in Deutschland, gibt es in Spanien kein duales System aus gesetzlichen Krankenkassen (GK) und privater Krankenversicherung (PKV). Das bedeutet, dass prinzipiell (nahezu) jeder in der staatlichen Seguridad Social pflichtversichert ist, unabhängig der Höhe seines Einkommens oder der Art der Erwerbsarbeit. Private Krankenversicherungen bieten daher in den meisten Fällen nur eine ergänzende Lösung und können die staatliche Versicherung nicht ersetzen. Auf La Palma kommen zudem infrastrukturelle Besonderheiten der Privatversicherer hinzu, d.h. es gibt insgesamt weniger Kapazitäten an privaten Kliniken und Ärzten. Wer auswandert oder dauerhaft hier leben möchte, sollte sich unbedingt vorher über solche Dinge informieren.

Vorsicht bei einer rein privaten Krankenversicherung

Eine spanische private Krankenversicherung ist auf der Insel La Palma nur dann empfehlenswert, wenn man außerdem gesetzlich versichert ist – ob in Spanien oder in Deutschland. Wenn man sich in Spanien nur privat versichert, entsteht eine große Lücke in der medizinischen Versorgung.
Anders als in Deutschland gibt es in Spanien kein duales System in der Gesundheitsversorgung. Das bedeutet, dass man mit einer spanischen privaten Krankenversicherung nur in privaten Krankenhäusern und bei privaten Ärzten behandelt werden kann. Die Kosten für staatliche Ärzte und Krankenhäuser, wie das Krankenhaus in Breña, werden nicht übernommen. Ebenfalls nicht übernommen werden in der Regel auch gegebenenfalls notwendige Überführungen in die Uniklinik auf Teneriffa – dem wichtigsten und größten Krankenhaus weit und breit.
Wer dauerhaft auf La Palma lebt, sollte dies unbedingt beachten und sich nicht in falscher Sicherheit wiegen, was die gesundheitliche Versorgung betrifft.

Private Krankenversicherungen: Vorsicht mit den Kostengrenzen!

Bei privaten Krankenzusatzversicherungen ist neben der Höhe des Tarifes und der Beiträge unbedingt darauf zu achten, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind. Dies ist insbesondere mit Hinblick auf ein jährliches Behandlungslimit wichtig: Werden die jährlichen Behandlungskosten auf eine relativ niedrige Summe begrenzt (wie beispielsweise € 60 Tsd.), sind damit viele intensivmedizinische Eingriffe ausgeschlossen bzw. nur begrenzt übernahmefähig. So kann beispielsweise schon eine Nacht auf der Intensivstation (ohne Arzt- und Behandlungskosten!) bereits bis zu € 2000,- pro Bett kosten.

Privathaftpflicht: Warum sind die Deckungsummen so niedrig?

Wer in Spanien eine Privathaftpflichtversicherung abschließt, wird sicher etwas verunsichert sein in Anbetracht der niedrigen Deckungssummen. Ähnlich ist es bei Gebäudehaftpflichtversicherungen: Hier sind auch Versicherungssummen von € 300 Tsd. durchaus üblich. Aber ist das nicht zu wenig? In Deutschland setzt man hier doch Millionenbeträge an, also was ist der Grund?
Die Antwort wird überraschen: Die Entschädigungen bei Personenschäden sind in Spanien einfach grundsätzlich viel niedriger. Häufig erhalten die Betroffenen lediglich Einmalzahlungen und die Erstattung der Behandlungskosten. Eine lebenslange Rente als Opfer aus einem Haftpflichtfall zu erhalten, wie dies in Deutschland durchaus vorkommt, ist hier die absolute Ausnahme. Und auch die Schmerzensgelder sind deutlich niedriger, als man das aus Deutschland gewohnt ist.
Übrigens: In der Kfz-Haftpflicht ist es nicht so, da sind auch hier in Spanien Deckungssummen von € 50 Millionen durchaus normal.

Risiko bei der Rückbuchung der Prämie einer Autoversicherung

Statt einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung der Autoversicherung bei der Gesellschaft ist es in Spanien oft üblich, zwecks einer Kündigung einfach den Zahlbeleg (Recibo) zurückgehen zu lassen. Dadurch annulliert sich die Police in der Regel auch. Diesem Vorgehen versuchen die Versicherer nun einen Riegel vorzuschieben – mit drastischen Konsequenzen für die betroffenen Autofahrer: Bucht jemand in Zukunft seinen Recibo ohne ordentliche Kündigung einfach zurück, geht ihm der individuelle Schadensfreiheitsrabatt dauerhaft verloren. Dadurch steigt die individuelle Prämie stark an – und zwar bei allen Versicherungsgesellschaften. Wir raten daher dringend dazu, sich bei einer beabsichtigten Kündigung rechtzeitig mit seiner Agentur in Verbindung zu setzen.

Risse im Fundament

Auf einer Vulkaninsel wie La Palma muss man beim Bau von Häusern einige Besonderheiten beachten, dies betrifft unter anderem auch die Struktur des Fundaments. Wird dieses nicht ordnungsgemäß an die örtlichen Gegebenheiten angepasst, kann es nach einigen Jahren zu Rissen in Mauern und Fundament kommen. Während es bei Neubauten normal ist, dass nach einigen Monaten oder Jahren Risse im Putz entstehen, so können Risse im Fundament von bereits länger bestehenden Gebäuden durchaus Grund zur Sorge sein. Sind Baumängel die Ursache dieser Schäden (und nicht ein Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben), dann ist dies nicht versichert. Darum lohnt es sich, beim Erwerb einer Immobilie lieber zweimal hinzuschauen, wenn es um den Zustand des Gebäudes geht.

Saisonkennzeichen in Spanien

Ein Saisonkennzeichen wie in Deutschland gibt es in Spanien nicht. Wer hier ein Fahrzeug besitzt, muss dieses also auch ganzjährig versichern. Eine gültige Haftpflichtversicherung empfiehlt sich übrigens auch für Fahrzeuge, die unbenutzt auf privatem Grund stehen, da jedes angemeldete Auto oder Motorrad per Gesetz eine Haftpflichtversicherung haben muss. Das ist auch durchaus sinnvoll, denn besteht beispielsweise bei einem Rettungseinsatz oder Brand die Notwendigkeit, das Fahrzeug aus dem Weg zu räumen, muss es versichert sein. Ist es das nicht, springt in diesen Fällen auch nicht das Consorcio ein.

Schadensfreiheit

Wer in Spanien eine Autoversicherung abschließen möchte, für den werden die Schadensfreiheitsrabatte der Kfz-Versicherung aus Deutschland anerkannt. Wenn Sie zum ersten Mal ein Auto hier auf La Palma versichern möchten, so bringen Sie am besten Ihre Schadensfreiheitsbescheinigung aus Deutschland (bzw. Ihrem Heimatland) mit, damit Sie auch in Spanien von ermäßigten Tarifen profitieren können.

Schäden kleinerer Art an Hausrat und Gebäude

Nicht jeder kleine Schaden an Hausrat und Gebäude sollte unbedingt gemeldet werden, da mit der Schadenshäufigkeit unter Umständen auch die Prämie steigen kann. In manchen Versicherungspolicen gibt es eine Selbstbeteiligung, wodurch Bagatellschäden von vornherein praktisch ausgeschlossen sind.

Steinschlag und Autoversicherung

Was versteht man eigentlich bei der Autoversicherung in Spanien unter einem „Steinschlag“? Es scheint, als würden hier verschiedene Sachverhalte umgangssprachlich unter demselben Begriff verstanden. Deshalb soll im Folgenden vereinfacht erläutert werden, um welche unterschiedlichen Ereignisse es sich jeweils handelt und welche im Rahmen der Kfz-Versicherung versichert sind.

1. Hochspringende Kieselsteine

Durch die Werbekampagne einer deutschen Scheibenreparaturwerkstatt verstehen viele Menschen unter „Steinschlag“ einen Einschlag oder einen Riss in der Frontscheibe, ausgelöst durch heraufwirbelnde Kiesel auf der Fahrbahn. Dieses Phänomen kommt hauptsächlich auf Autobahnen vor, kann aber auch auf Landstraßen auftreten. Wer diese Schäden versichert haben möchte, sollte in seiner Teilkasko darauf achten, dass „Glasbruch“ mit versichert ist.

2. Herabfallende Steine und Geröll

Andere Leute verstehen unter „Steinschlag“ herabfallendes Geröll, Erdklumpen oder ähnliches. Gerade nach den ersten Regenfällen des Jahres kann es auf La Palma immer wieder passieren, dass sich Teile von Gebirgshängen oder Vorsprüngen lösen. Diese herabfallenden Erdmassen, Steine u.ä. können durchaus beachtliche Schäden an einem Fahrzeug hervorrufen. Diese Schäden sind in der Teilkasko unter der Rubrik „Naturphänomene“ versichert. Wer also viel mit seinem Geländewagen in den Bergen unterwegs ist, sollte seine Police darauf kontrollieren.

3. Einschlag

Das sehr selten anzutreffende Phänomen eines einzelnen, großen Felsbrockens, der herunterfällt, ist wie der Meteoriteneinschlag grundsätzlich nur im Rahmen der Vollkaskoversicherung versicherbar. Fällt einem ein einzelner großer Felsen, Stein oder Meteorit auf den Wagen, dann muss in der Police der „Impacto“ aufgeführt sein, um die Schäden geltend machen zu können.

Sturm: Was ist ein Sturm?

In der Regel sind alle Sturmschäden bei der Hausversicherung mit abgedeckt. Doch gibt es bei manchen Policen eine Unterscheidung zwischen Wind und Sturm. Ein Sturm liegt vor, wenn die Windgeschwindigkeit 90 km/h oder mehr beträgt. Wird also in der Versicherungspolice diese Unterscheidung getroffen, dann sind Schäden am Gebäude nicht versichert, wenn die Windgeschwindigkeit geringer ist. Als Referenz gelten dabei stets die offiziellen Messstationen des spanischen Wetterdienstes.

Tagegeld für öffentliche Krankenhäuser bei der privaten Krankenversicherung:

Manchmal kann es passieren, dass man trotz einer privaten Krankenzusatzversicherung in ein öffentliches Krankenhaus der Seguridad Social eingewiesen wird, zum Beispiel weil es für diesen Behandlungsfall keine private Klinik auf La Palma gibt. In diesen Fällen kann man bei seiner privaten Krankenversicherung ein Tagegeld beantragen, quasi als kleine Entschädigung.

Unfall mit ausländischen Fahrzeugen

Wer in einen Unfall mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug (ausländisches Nummernschild) verwickelt wird, der ist dazu verpflichtet, die Polizei zu rufen. Während in den meisten Fällen das Ausfüllen des Unfallberichts ausreicht, ist es bei Unfällen mit Verletzen oder ausländischen Pkw notwendig, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen.

Europäischer Unfallbericht – Was muss ich beim Ausfüllen beachten?

1. Benutzen Sie am besten einen Kugelschreiber. Er liefert leicht lesbare Ergebnisse, die nicht verwischen. Bei einem Durchschlag-Formular funktionieren andere Stifte ohnehin kaum. Bewahren Sie den Kugelschreiber immer zusammen mit dem Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach auf.

2. Der Bericht muss am Ende von beiden Beteiligten unterschrieben werden, sonst ist er ungültig.

3. Im Nachhinein können keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

4. Zeichnen Sie an der dafür vorgesehenen Stelle eine Unfallskizze. Vertrauen Sie aber nicht allein auf dieses Bild, sondern machen Sie trotzdem Fotos, die Sie später Ihrer Versicherung vorlegen können.

5. Vergessen Sie nicht, eventuelle Zeugen, die etwas zum Unfallhergang sagen können, mit ihren Kontaktdaten einzutragen. Fragen Sie die Leute nach ihrem Namen, ihrer Anschrift und ihrer Telefonnummer, bevor sie von der Unfallstelle verschwinden.

6. Vermeiden Sie Mutmaßungen und Schuldzuweisungen jeder Art. Bleiben Sie bei den Fakten. Bewerten Sie den Unfall nicht.

7. Sind Verletzungen unklar, zum Beispiel beim möglichen Vorliegen eines Schleudertraumas, so kreuzen Sie unter „Verletzungen“ bitte „ja“ an. Andersherum ist es nämlich schwer, später noch eine Verletzung zu beweisen.

8. Vergessen Sie auf keinen Fall, am unteren Ende der Kästchenreihe die Summe der angekreuzten Kästchen einzutragen.

9. In der Rubrik „Bemerkungen“ können Sie Meinungsverschiedenheiten mit dem Unfallkontrahenten kurz festhalten. Dabei nicht vergessen: Jeder Satz zu viel sorgt für Streit und Verwirrungen. Beschränken Sie sich auf das Wesentliche.

Danach schicken Sie den Unfallbericht so schnell wie möglich an Ihre Versicherungsagentur.

Unfallbericht: Probleme mit dem Unfallgegner

Der Europäische Unfallbericht liefert durch seinen knappen Aufbau zwar nicht viel Spielraum, um in eine Falle gelockt zu werden. Möglich ist es aber natürlich immer.
Wenn Sie ganz auf Nummer sichergehen wollen, fügen Sie auf Deutsch eine entsprechende Bemerkung hinzu, dass Sie diesen Abschnitt nicht verstehen.

Andersherum kann natürlich ebenfalls Misstrauen entstehen. Wenn der am Unfall Beteiligte sich weigert, Ihren Bericht zu unterschreiben, so versuchen Sie, ihm in aller Ruhe klarzumachen, dass es hier nur darum geht, Fakten festzuhalten.

Weigert er sich weiterhin, bitten Sie ihn, in seiner Sprache unter der Rubrik „Bemerkungen“ anzugeben, warum er nicht unterschreiben will. Am allerbesten ist in solchen Fällen, wenn Sie es schaffen, die Polizei hinzuzuholen.

Unterversicherung durch Inflation?

Die allgemeinen Preise und auch die Baukosten steigen gerade auf La Palma seit der Corona-Pandemie besonders rasant. Materialknappheit, gestiegene Transportkosten und die globale Situation führen dazu, dass die Wiederaufbaukosten von Gebäuden stark steigen. Was also passiert mit meiner Hausversicherung – muss ich dadurch eine schleichende Unterversicherung befürchten?

Durch die Dynamisierung der Versicherungssummen soll diesem Effekt eigentlich vorgebeugt werden. Indem die Versicherungssummen jedes Jahr analog zur Preisentwicklung steigen, wird den gestiegenen Kosten Rechnung getragen. Doch können nicht alle Effekte dabei berücksichtigt werden.

Darum empfehlen wir, nicht nur in Zeiten hoher Inflation, die Versicherungssummen regelmäßig, also etwa alle 4 -5 Jahre, zu überprüfen und gegebenenfalls nachzujustieren.

Warndreieck

Es ist für Autofahrer in Spanien vorgeschrieben, immer zwei Warndreiecke im Wagen bereitzuhalten. Diese werden im Falle eines Unfalls vor und hinter der Unfallstelle sichtbar platziert. Gerade auf den engen Bergstraßen im Norden der Insel ist das auch durchaus sinnvoll, besonders bei kurvigen und schwer einsehbaren Straßen.

Warnweste

Das Mitführen einer Warnweste in Signalfarbe ist in Spanien Pflicht. Warnwesten sind sehr billig erhältlich und bieten einen guten zusätzlichen Schutz. Übrigens sollten Sie immer so viele Warnwesten dabei haben, wie Personen im Fahrzeug mitfahren. Das Betreten der Fahrbahn (auch bei Unfällen) ist nur mit angelegter Warnweste gestattet.

Wiederaufbau nach Totalverlust: Mögliche Probleme

Wir haben ja alle den Vulkanausbruch auf der Insel La Palma noch „in den Knochen“. Doch der Totalverlust eines Hauses kommt nicht nur bei Vulkanausbrüchen vor. Gerade bei Bränden kann es auch zu einem Totalverlust kommen, was sehr schmerzlich für die Betroffenen ist.
Die Versicherungsgesellschaften versichern ja den Wiederaufbau. Kann dieser nicht vorgenommen werden, wird dies zu Problemen führen. Anders als oft vermutet, zahlt die Versicherung keineswegs die Versicherungssumme einfach so aus; vielmehr sind die Zahlungen meist abhängig vom tatsächlichen Fortschritt des Wiederaufbaus.
Kann das Haus nicht wiederaufgebaut werden, muss man sich mit der Gesellschaft um eine einvernehmliche Lösung kümmern. Die häufigsten Hürden für den Wiederaufbau eines Hauses sind dabei:

  • Das Gebäude wurde illegal gebaut und niemals legalisiert
  • Die Katasterdaten stimmen nicht mit der Realität überein
  • Notwendige Unterlagen wie Baugenehmigung, Architektenprojekt o. ä. können nicht beigebracht werden, ob aus rechtlichen oder administrativen Gründen.

Noch ein Tipp zu guter Letzt: In manchen günstigen Versicherungstarifen ist der
Totalverlust des Gebäudes gar nicht versichert. Von derartigen Hausversicherungen ist daher dringend abzuraten.

Wiederaufbauwert ermitteln: Wie?

Die entscheidende Frage vor Abschluss einer Hausversicherung in Spanien lautet: Was ist mein Haus eigentlich wert, und für welche Höhe soll ich den Wiederaufbauwert bei meiner Hausversicherung versichern?
Wer sein Haus gerade erst erworben hat, kann diese Frage vermutlich schnell beantworten. Doch Vorsicht: Bei der Ermittlung des Wertes darf das Grundstück nicht mit einbezogen werden!
Schwieriger wird es für jene Hausbesitzer, die schon längere Zeit Eigentümer sind. Je nach Bauqualität kann man mit einem bestimmten Quadratmeterpreis den Wiederaufbauwert berechnen. Dabei geht es um die tatsächlichen Baukosten, ideelle Werte wie Meerblick oder Alleinlage spielen bei dem Preis keine Rolle. Der Wiederaufbauwert ist also nicht immer identisch mit dem Kauf- bzw. Verkaufspreis. Unser Tipp: Sprechen Sie am besten mit einem Immobilienexperten (bspw. ein Architekt oder ein Bauunternehmer) und lassen Sie sich die Wiederaufbaukosten schätzen. So haben Sie einen realistischen Wert und müssen sich nicht auf die von der Versicherungsgesellschaft empfohlenen Mindestwerte stützen – diese sind nämlich erfahrungsgemäß meistens viel zu niedrig. Gerade in den letzten Jahren sind die Preise für Baumaterialien, Arbeitsstunden und Transporte stark gestiegen. Deshalb sollte man die Versicherungssummen für Gebäude und Hausrat regelmäßig überprüfen, am besten so alle 4 -5 Jahre. Auf diese Weise ist Ihr Haus auf La Palma immer zu realistischen Werten versichert – einer der wichtigsten Punkte, wenn es um eine gute Hausversicherung auf der Insel La Palma geht.

Typische Fehler bei der Berechnung der Wiederaufbaukosten eines Hauses

Viele Betroffene mussten eine böse Überraschung erleben, als es um die Erstattung der Vulkanschäden an Häusern durch das Consorcio geht. Oft wurde beim Vertragsabschluss der Hausversicherung stark auf den Preis der Versicherung geachtet, und weniger auf die tatsächlich versicherten Güter und deren Kosten beim Wiederaufbau. Während der Wert des Grundstückes bei Totalverlust sich natürlich nicht in den Wiederaufbaukosten des Gebäudes niederschlagen kann, so gibt es doch eine ganze Reihe von Aspekten, deren Bedeutung häufig unterschätzt wird.

Hier sind drei Beispiele:

  • Zu niedriger Quadratmeterpreis: Hier sollte man unbedingt darauf achten, dass die realen Kosten eines möglichen Wiederaufbaus berücksichtigt werden. Häufig sind die von der Versicherungsgesellschaft empfohlenen Summen schlicht zu niedrig. Dies gilt insbesondere, wenn es bestimmte architektonische Merkmale wie kanarische Holzdächer oder größere Fensterfronten gibt. Nicht sinnvoll ist es zudem, sich nur auf die Unterversicherungsgrenze zu verlassen, da diese ebenfalls oft zu niedrig angesetzt ist.
  • Aussparung von Anbauten: Eine Garage oder ein Carport scheinen auf den ersten Blick keine größeren Werte dazustellen, das gilt auch für Begrenzungs- und Stützmauern, Wege, Überdachungen usw. Doch Vorsicht: Die Kosten summieren sich, und wenn man all diese Anbauten nicht mitversichert, können sie in den Wiederaufbaukosten auch nicht berücksichtigt werden.
  • Wassertanks und Swimming Pools: Oft wird auf die Einbeziehung dieser Bauten in die Police verzichtet, aus Kostengründen. Das rächt sich jedoch, falls diese Bauten zerstört werden. Zwar mag es wenig sinnvoll erscheinen, einen Pool gegen Feuer oder Sturm zu versichern, doch bei einem Totalverlust sind diese flächenintensiven Bauten durchaus von Relevanz.

Die Berechnung der Wiederaufbaukosten eines Hauses sollte also unbedingt individuell, am besten nach Rücksprache mit einem Bauträger, durchgeführt werden. Wenn man sich hier auf allgemeine Empfehlungen oder die Vorschläge von automatisierten Buchungssystemen verlässt, kann das bei einem Totalverlust wie aktuell durch den Vulkanausbruch auf La Palma zu unschönen Überraschungen führen, die vermeidbar sind.

Zusatzleistungen bei Versicherungsverträgen: Worauf kann man verzichten?

Gerade bei Hausrats- und Gebäudeversicherungen bieten die Versicherer so genannte Zusatzleistungen an, mit denen die Verträge aufgepeppt werden. Doch welche brauche ich wirklich, und worauf kann ich verzichten? Dazu ein paar ausgewählte Beispiele:

  1. Handwerker- und Notfalldienste
    Gerade bei Notfällen ist es sehr praktisch, wenn jemand sofort vorbeikommt und den Schaden behebt. Das spart Zeit und Nerven und ist wirklich eine Erleichterung im Schadensfall.
  2. Auslandsreisekrankenversicherung
    Diese macht nur Sinn, wenn der Policenehmer dauerhaft in Spanien lebt, da die Deckungsleistungen fast nie über jene hinausgehen, auf die man als EU-Bürger im Ausland ohnehin Anspruch hat.
  3. Versicherung von Gartenmöbeln
    Möbel gehören zum Hausrat und sollten selbstverständlich mit versichert sein, ob sie nun im Garten oder im Wohnzimmer stehen. Eine Zusatzleistung „Gartenmöbel“ ist verzichtbar und weist eher darauf hin, dass in der Police zwischen verschiedenen Typen der Einrichtung unterschieden wird – oft zum Nachteil der Kunden, denn sonst gäbe es diese Unterscheidung ja nicht.
  4. Rechtsschutz
    Ob als telefonische Hotline oder per selbst gewähltem Anwalt: Eine kleine Rechtsschutzversicherung ist häufig mit dabei und macht durchaus Sinn, ob bei Ärger mit dem Nachbarn, einem Dienstleister oder einfach, wenn man sich in einer schwierigen juristischen Angelegenheit beraten lassen möchte.
  5. Schädlingsbekämpfer
    Absolut empfehlenswert ist die Möglichkeit, sich kostenlos den Schädlingsbekämpfer holen zu können. Gerade im Sommer können manch unangenehme Tiere zu einer echten Plage werden, ob Kakerlaken, Ratten oder andere Viecher. Da solche Schäden durch Ungeziefer oft nicht mitversichert sind, ist ein kostenloser Schädlingsbekämpfungsservice bei der Hausversicherung eine wirklich sinnvolle Sache, auch auf La Palma.

Irrtum vorbehalten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Trotz sorgfältiger Prüfung kann es passieren, dass sich Fehler einschleichen, darum übernehmen wir keine Garantie. Wir sind stets bemüht, unsere Versicherungs-Tipps aktuell zu halten. Für individuelle Anfragen kontaktieren Sie DV La Palma bitte direkt hier.